Auf den Rettungsmitteln im RD MI-LK sollen für besondere rettungsdienstliche Einsatzsituationen mit möglichem gewalttätigem oder terroristischem Hintergrund zusätzliche spezielle
Materialien in einer gesonderten Tasche vorgehalten werden.
Die Ausstattung folgt den Empfehlungen des Gesundheitsministerium NRW sowie den Empfehlungen des Landesverbandes der ÄLRD NRW.
Auf jedem Rettungsmittel (KTW, RTW, NEF) soll nun gemäß dem Beschluss der AG Materialwesen bzw. der Vorgabe der ÄLRD im RD MI-LK vom 20.09.2017 mindestens eine Tasche vorgehalten werden.